Bundespolizeidirektion München: Mann will auf der Autobahn nach München laufen/ Bundespolizei bringt Migranten in Zurückschiebungshaft

Am Sonntag (23. Juni) hat die Bundespolizei einen syrischen Migranten in eine Abschiebehafteinrichtung eingeliefert. Der Mann war zu Fuß unerlaubt eingereist und auf der Autobahn unterwegs. Für die Lindauer Bundespolizei war dies bereits das dritte Zusammentreffen mit dem Syrer. Am Sonntagmorgen stellten Beamte der Lindauer Polizei an der Autobahnabfahrt Lindau (BAB 96) einen Mann fest, der in Richtung Deutschland lief. Der Syrer hatte lediglich einen Reisepass bei sich. Aufgrund des Verdachtes der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes übernahm die zuständige Bundespolizei die Bearbeitung des Falls. Den Lindauer Bundespolizisten war der 29-Jährige bereits bekannt. Die Beamten hatten den Syrer bereits am Vortag (22. Juni) zwei Mal nach Österreich zurückgewiesen. Der Mann hatte versucht, am Freitagabend (21. Juni) mit einem Fernreisebus und am Samstagmorgen mit einem Zug unerlaubt nach Deutschland zu gelangen. Die Bundespolizisten zeigten den Mann erneut an und belegten ihn mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Die Beamten führten den Syrer am Sonntagabend beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehafteinrichtung in Eichstätt ein. Von dort aus wird der Migrant an die österreichischen Behörden überstellt werden. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.