Bundespolizeidirektion München: Wiedereinreise wird Businsassen zum Verhängnis / Bundespolizei bringt verurteilten Kosovaren ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat am Montag (24. Juni) bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn (A93) einen Kosovaren festgenommen. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau, wo er eine Restfreiheitsstrafe von über einem Jahr absitzen muss. Bei der Kontrolle von Businsassen auf Höhe Kiefersfelden stellten die Bundespolizisten fest, dass der 22-Jährige von der Justiz gesucht wurde. Der junge Mann war 2018 vom Amtsgericht Neuburg an der Donau unter anderem wegen Nötigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Im darauffolgenden Jahr wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Mit der Wiedereinreise nach Deutschland hat er selbst dafür gesorgt, dass der Rest der bis dahin ausgesetzten Freiheitsstrafe fällig geworden ist. Beamte brachten ihn ins Bernauer Gefängnis. Rückfragen bitte an: Daniela Tóth Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: +49 8031 8026-2201 E-Mail: Daniela.Toth@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .