BPOLI LUD: Gegen das Waffengesetz verstoßen
Am Montagnachmittag stoppte die Bundespolizei zunächst einen polnischen Skoda Octavia, der zuvor in die Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße eingefahren war. Bei einem der Insassen handelte es sich um einen 32-jährigen Polen, in dessen Gepäck sich später ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen fand. Der Mann wurde angezeigt, das Sprühgerät sichergestellt.
Am Abend erschien dann ein polnischer Kastenwagen. Als Fahrer und Beifahrer sind dabei zwei georgische Männer jeweils im Alter von 24 Jahren angetroffen worden. Während dem Beifahrer Voraufenthaltszeiten zum Verhängnis wurden, er deshalb wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise angezeigt und später nach Polen zurückgewiesen wurde, ist der Fahrer mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz konfrontiert worden.
Schließlich hatten die Beamten in dem Iveco-Kastenwagen, der von ihm gefahren wurde, zwei Messer entdeckt. Dabei lag ein verbotenes Einhandmesser in der Ablage der Beifahrertür, das zweite Einhandmesser in einem Staufach unter dem Lenkrad. Der Betroffene reiste später ohne seine Messer weiter, denn diese wurden beide sichergestellt.
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