Trunkenheitsfahrt

Am Mittwoch (26.06.), gegen 1 Uhr, führten Polizisten eine Verkehrskontrolle auf der Neusser Straße durch. Ein 49- jähriger Mann aus Kaarst wurde mit seinem Pkw angehalten und im Rahmen der anschließenden Kontrolle ergaben sich dann schnell Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erhärtete den Verdacht, sodass der Kaarster die Beamten zu einer umliegenden Polizeiwache begleiten musste, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Im Anschluss konnte er die Polizeiwache zwar wieder verlassen, allerdings ohne seinen Führerschein, den die Polizei sicherstellte. Der 49- Jährige darf vorerst keine erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen. Zudem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss. Die weiteren Ermittlungen werden beim Verkehrskommissariat 2 geführt. Die Polizei warnt eindringlich: Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt! Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: