Landkreis Wetterau: Polizei prüft verdächtiges Ansprechen von Kindern und Jugendlichen und gibt Präventionstipps
Der Polizei im Wetteraukreis liegen derzeit Mitteilungen über ein verdächtiges Verhalten eines Mannes vor. Dieser soll in den vergangenen Tagen im Bereich Büdingen, Ranstadt und Florstadt junge Menschen beobachtet und zum Teil fotografiert haben. Umgehend eingeleitete Maßnahmen der Polizei haben bereits zur Identifizierung der Person geführt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte zum aktuellen Stand gegeben werden.
Bei ihren Ermittlungen erhielt die Polizei auch Kenntnis darüber, dass diese Meldungen über verschiedene Messenger-Dienste mittlerweile ungeprüft im gesamten Bereich des Polizeipräsidium Mittelhessen weiterverbreitet werden.
Soziale Netzwerke wie beispielsweise WhatsApp, Facebook, Instagram, TikTok und X spielen eine immer größere Rolle in der alltäglichen Kommunikation. Diese Plattformen generieren innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite. Ein gut gemeinter Post als Warnung oder auch eine Nachfrage in den Kommentaren ist schnell geteilt und genauso schnell verbreitet. Nicht selten führen gut gemeinte "Warnhinweise" oder auch Informationen, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, zu einer unkontrollierten Verbreitung und zu ungewollter Panikmache. Daher bitten wir Sie um größtmögliche Zurückhaltung bei der Weitergabe solcher Hinweise. Es ist wichtig, dass sich Personen darüber bewusst sind, dass Handlungen in sozialen Netzwerken die Verbreitung von Spekulationen beeinflussen können. Das Teilen unbestätigter Informationen kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen führen. Daher ist es ratsam, vor dem Teilen oder Posten die Quellen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und vertrauenswürdig sind.
Daher empfiehlt die Polizei:
-Seien Sie vorsichtig mit Informationen aus unbekannten Quellen.
-Überprüfen Sie die Glaubwürdigkeit von Nachrichten, bevor Sie diese
teilen -Denken Sie daran, dass Falschmeldungen und Spekulationen
Schaden anrichten können. -Verifizieren Sie Informationen, bevor Sie
diese verbreiten. -Teilen Sie nur verifizierte Nachrichten und tragen
Sie dazu bei, die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen
einzudämmen.Sie sind verständlicherweise um das Wohl Ihrer Kinder besorgt und deshalb vielleicht verunsichert. Die Polizei bittet Sie jedoch im Interesse der Kinder, Ruhe zu bewahren und vor allem, Ihre Kinder nicht zu verängstigen.
Die beigefügten Verhaltenstipps können mit Kindern besprochen werden, ohne sie einzuschüchtern.
-Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen - gemeinsam seid
Ihr stark und die Wege sind sicherer! -Benutze möglichst immer die
gleichen Wege - so kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall
Hilfe finden kannst! -Sage laut und deutlich was Du nicht willst -
habe auch Erwachsenen gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in
Ruhe!" -Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von
Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden! -Mach auf dich
aufmerksam, wenn Du Dich bedroht fühlst - schrei laut und gehe direkt
zu anderen Personen, um Dir Hilfe zu holen! -Weglaufen ist nicht
feige - wenn Du Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand! -Wenn
kein anderer Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an! Schrei
laut um Hilfe! -Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus
einer Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne
Handykarte oder Münzen. -Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig
vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen
Eltern erzählen! -Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du
auf Deinem Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst! -Halte Dich an
Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine
Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine
unnötigen Sorgen machen.Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten- dies sollte jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein.
Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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