BPOLI LUD: Männer begleichen Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Am Mittwochmorgen nahmen Bundespolizisten einen Tschechen (56) fest, der mit seinem Renault Kangoo über die Görlitzer Stadtbrücke einreisen wollte. Die Einreise fand tatsächlich später statt, allerdings erst, nachdem der Mann eine offene Geldstrafe (1183,19 Euro einschließlich Verfahrenskosten) beglichen hatte. Bei der Einreisekontrolle war festgestellt worden, dass gegen den 56-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, der im Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgefertigt wurde. Das Amtsgericht Görlitz hatte zuvor einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen.
Ungefähr zwei Stunden später wurde auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße unter nahezu gleichen Voraussetzungen ein 52-Jähriger aus Polen festgenommen. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft vor, der im Zusammenhang mit einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Lediglich die Höhe der Geldstrafe bzw. der Kosten (1344,35 Euro) und das urteilende Gericht (Amtsgericht Hoyerswerda) unterschieden sich. Auch dieser Verurteilte reiste nach Zahlung seiner "Schulden" weiter.
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