BPOL NRW: Mann holt Ehefrau am Flughafen ab und landet hinter Gitter – Bundespolizei vollstreckt 2 Haftbefehle
Gestern Vormittag (27. Juni) wollte eine Frau am Dortmunder Flughafen einreisen. Die Bundespolizei verweigerte dies jedoch. Nach ihrem Abholer wurde zudem gefahndet.
Gegen 10:30 Uhr wurde ein 30-Jähriger in der Bundespolizeiwache am Flughafen Dortmund vorstellig, um seine Ehefrau abzuholen, welche zuvor mit einem Flug aus Kutaisi/ Georgien eingereist war. Da der Name des vorgelegten Reisepasses nicht mit dem der Frau (20) übereinstimmte, führten die Beamten einen Fingerabdruckscan durch. Recherchen ergaben schließlich, dass der georgische Staatsangehörige von den Staatsanwaltschaften Arnsberg und Hannover gesucht wird.
Das Amtsgericht Hannover hatte den Mann im Mai 2023, wegen gemeinschaftlichen Diebstals, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt. Der Gesuchte hat nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 84 Tagen zu verbüßen. Im August 2023 erließ das Amtsgericht Werl einen Strafbefehl und verurteilte diesen, wegen gemeinschaftlichen Betruges, zu einer Geldstrafe in Höhe von 400,- Euro. Auch hier hatte der Georgier bisher nur einen geringen Teil der Summe beglichen.
Einen Teil der geforderten Geldsumme in Höhe von 840,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) konnte der Verurteilte begleichen. Da er jedoch die Geldstrafe des zweiten Haftbefehls nicht aufbringen konnte, brachten die Polizisten ihn nach seiner Festnahme für 40 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.
Die 20-Jährige machte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle widersprüchliche Angaben zu ihrem Aufenthalt und konnte keine ausreichenden Barmittel zur Bestreitung ihres Aufenthaltes bestreiten. Aufgrund dessen wurde die Einreise der georgischen Staatsbürgerin verweigert.
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