BPOLI LUD: Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt
Derzeit vergeht bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf kaum ein Tag, an dem die Einsatzkräfte keine verbotenen Gegenstände bzw. Waffen sicherstellen. Zum überwiegenden Teil werden entsprechende Feststellungen in der Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen getroffen.
Alleine am gestrigen Donnerstag sind so ein Einhandmesser, ein Butterflymesser, ein Messer mit feststehender (zu großer) Klingenlänge, ein Springmesser, ein Teleskopschlagstock sowie ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät in den Fahrzeugen von Reisenden entdeckt und später aus dem Verkehr gezogen worden.
Bei den Eigentümern, gegen die nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt wird, handelt es sich um einen Esten (41), einen Slowaken (31) sowie um zwei Polen (22, 24).
Auf das Konto des 22-Jährigen gehen dabei alleine der Elektroschocker, der Schlagstock als auch das Springmesser.
Der 24-Jährige wurden neben dem waffenrechtlichen Verstoß im Übrigen auch wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen des Verdachts des Veränderns von amtlichen Ausweisen angezeigt. Eine Abfrage bei den polnischen Behörden hatte ergeben, dass sein Führerschein ungültig ist. Offensichtliche Ausfallerscheinungen deuteten darauf hin, dass der Mann nicht nüchtern war. Ein deshalb durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv. Dazu erklärte er, dass er vor ca. zwei Stunden Amphetamin zu sich genommen habe. Ferner hatte er (oder ein anderer) die erste Seite seines Reisepasses herausgerissen.
In der vergangenen Nacht wurden die Beamten dann zunächst auf einen Audi aus Hagen aufmerksam, dessen Kennzeichenschilder bzw. Zulassungsplaketten zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben waren. Hintergrund ist die fehlende Haftpflichtversicherung für den Pkw. Weil er dennoch mit seinem Auto am Straßenverkehr teilnahm, wird sich der polnische Fahrzeughalter (35) in dem Zusammenhang wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wohl verantworten müssen. Zudem kassierte der 35-Jährige auch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Unmittelbar auf dem Armaturenbrett seines A4 hatten die Ordnungshüter ein Messer, dessen Klinge über 20 Zentimeter lang ist, bemerkt. Dieses Messer "kassierten" wiederum die Beamten.
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