POL-GÜ: 18-Jähriger löst aufgrund mitgeführter Softairwaffe Polizeieinsatz in Güstrower Südstadt aus
Ein Zeuge informierte am Abend des 27.06.2024 die Polizei Güstrow über eine Person, die laut eigenen Angaben eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führt und hierbei auch Visier-/ Zielübungen durchführt haben soll.
Gegen 20:00 Uhr soll sich der Sachverhalt laut Angaben des Zeugen im Bereich der Hans-Beimler-Straße ereignet haben. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten kurze Zeit später eine vierköpfige Personengruppe im Nahbereich des Platzes der Freundschaft feststellen. Eine der vier männlichen Personen hatte, für die Beamten sofort erkennbar, eine Schusswaffe im vorderen Hosenbund eingesteckt. Die Waffe konnte dem 18-jährigen, aus Syrien stammenden Mann abgenommen werden. Eine nähere Überprüfung ergab, dass es sich bei der Pistole um eine Softairwaffe handelte, welche jedoch nicht über die laut Waffengesetz vorgeschriebenen Kennzeichnung verfügte. Aus diesem Grund wurde die Waffe sichergestellt.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
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