Brandermittlungen in Varel – Ermittlungserfolg für die Polizei Varel – vorsätzliche Brandstiftung im Hansa-Gebäude aufgeklärt – die Ermittlungen zu den weiteren Bränden dauern an
Im Zeitraum von März bis Juni ereigneten sich in Varel insgesamt fünf
Brände, die zum Teil zu hohen Sachschäden, glücklicherweise jedoch zu
keinen Personenschäden führten.
Die Ermittlungen der Vareler Polizei, bei denen auch etwaige
Tatzusammenhänge geprüft werden, laufen auf Hochtouren und führten
nun zu dem ersten Erfolg, der das Brandgeschehen im
denkmalgeschützten Hansa-Gebäude betrifft.
Wie bereits berichtet, bemerkte ein aufmerksamer Bewohner am
vergangenen Ostermontag, dass aus dem Dach des leerstehenden und
denkmalgeschützten Hansa-Gebäudes Rauch aufstieg und alarmierte die
Polizei. Durch die nachgeforderte Feuerwehr konnte in einem Raum des
Erdgeschosses ein Brand lokalisiert und gelöscht werden. Verletzt
wurde niemand.
Die Polizei wendete sich anschließend mit einem Zeugenaufruf an die
Öffentlichkeit, siehe auch
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5747188
Im Rahmen der Ermittlungen gerieten nun zwei 15-jährige Vareler in
den Fokus.
Bei den Anschlussermittlungen erhärtete sich der Verdacht, u.a. kam
es bei einer Vernehmung in Bezug auf den Brand am Ostermontag in der
Neumühlenstraße zu einem geständigen Einlassen.
Gegen beide Jugendliche wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
vorsätzlicher Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch eingeleitet.
Hinsichtlich der weiteren Brände, d.h.
- 20. März - Brand des Baumarktes, siehe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5740031
- 12. April - Brand in der Kleingartenkolonie, siehe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5756924
- 15. April - Brand im Dienstleistungszentrum, siehe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5758598
- 21. Juni - Versuchtes Inbrandsetzen eines Pkw, siehe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5809406 ,
dauern die Ermittlungen weiterhin an.
Tatzusammenhänge zu dem polizeilich aufgeklärten Brand vom
Ostermontag können derzeit weder bestätigt noch ausgeschlossen
werden. Die Ermittlungen dauern an.
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