Erschleichen von Leistungen kann teuer werden – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Gestern Abend (28.06.24) wird ein Mann auf dem Bahnhof Neustrelitz, im Rahmen der Anreiseüberwachung zum Fusion-Festival, durch Bundespolizisten festgenommen.
Der 39-jährige Deutsche, welcher nicht zum Festival wollte, wurde nach Ausstieg aus der Regionalbahn auf dem Bahnhof Neustrelitz durch die Beamten angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Berliner mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Mann in drei Fällen in den Jahren 2021 und 2022, wegen Erschleichen von Leistungen rechtskräftig verurteilt.
Hierbei legte das Gericht folgende Strafen fest:
1. 1.275,00 Euro Geldstrafe oder 85 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
2. 1.350,00 Euro Geldstrafe oder 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
3. 900,00 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
In allen drei Fällen hatte der Mann bis dato weder die geforderte Geldstrafe beglichen oder die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten.
Ein zahlungsbereiter Bekannter bewahrte den Berliner vor 235 Tage Justizvollzugsanstalt. Dieser Überwies in den Abendstunden den geforderten Gesamtgeldbetrag in Höhe von 3.525,00 Euro bei der Polizei in Berlin.
Bevor der Berliner jedoch auf freien Fuss belassen wurde, sahen die Beamten sich gezwungen, eine Strafanzeige aufzunehmen. Diesmal wird sich der Berliner vor Gericht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Die Bundespolizisten fanden in den mitgeführten Sachen Betäubungsmittel, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.
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