BPOL NRW: 19-Jähriger mit Katana im Hbf Essen – Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
Ein Dokument
240529_01_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Dortmund_Dsseldorf_Kln.pdfPDF - 124 kB
Am gestrigen Mittag (28. Juni) kontrollierten Bundespolizisten einen jungen Mann im Essener Hauptbahnhof. Dieser führte eine Waffentasche mit sich, in welcher sich ein langes Schwert befand. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 13 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen als ihnen ein 19-Jähriger auffiel. Dieser trug eine Waffentasche über seiner Schulter. Die Beamten sprachen den Deutschen an, woraufhin dieser angab ein Katana mit sich zu führen. Hierbei handelt es sich um ein japanisches Schwert, das traditionell von Samurai-Kriegern getragen wird.
Der junge Mann aus Bad Kötzting (Bayern) händigte dieses den Beamten aus. Warum er den sichergestellten Gegenstand mit sich führte, verriet er den Polizisten nicht. Die Einsatzkräfte verwarnten den Heranwachsenden.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.