Durchsuchung am 20.06.2024 (Donnerstag) in Monheim am Rhein wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung – Düsseldorf / Monheim am Rhein – 2406101
- Aktueller Stand der Ermittlungen - Verdacht der falschen
Verdächtigung -Aus aktuellem Anlass teilt die Kreispolizeibehörde Mettmann nachfolgende gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Düsseldorf:
"In einem von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde in der Nacht auf Donnerstag, den 20. Juni 2024, ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf für die Wohnung eines 25-jährigen Deutschen in Monheim am Rhein durch Spezialeinheiten vollstreckt. Hierbei erlitt der 25-Jährige bedauerlicherweise Verletzungen.
Hintergrund der Durchsuchungsmaßnahme waren mehrere wechselseitige Körperverletzungsdelikte zwischen unterschiedlichen Personen am 15. und 16. Juni in Monheim am Rhein, bei denen sich die Beteiligten unter anderem mit Hieb- und Stichwaffen angegriffen und leicht verletzt haben sollen.
Der 25-jährige Deutsche wurde aufgrund von Angaben eines 34-jährigen Tatbeteiligten mit deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit zweifelsfrei als derjenige identifiziert, der bei der tätlichen Auseinandersetzung ein Handbeil und ein Messer eingesetzt haben soll. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen haben sich die Angaben in Bezug auf die Tatbeteiligung des 25-Jährigen jedoch als nachweislich falsch herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen der Wohnungsdurchsuchung am heutigen Tag nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld eingestellt und in der Einstellungsnachricht an den Betroffenen auf mögliche Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Zugleich hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den 34-jährigen Deutsch-Libanesen wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird u. a. auch zu prüfen sein, ob der 34-Jährige bei seinem falschen Hinweis vor dem Hintergrund der Bewaffnung der Tatbeteiligten mit dem Einsatz von polizeilichen Spezialkräften hätte rechnen müssen und damit letztlich die seitens des 25-Jährigen im Rahmen der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses erlittenen Verletzungen in strafrechtlich relevanter Weise billigend in Kauf genommen haben könnte.
Der mutmaßlich Tatbeteiligte der Körperverletzungsdelikte ist mittlerweile identifiziert worden. Es handelt sich um einen 34-jährigen Mann mit türkischer Nationalität, der ebenfalls in Monheim am Rhein wohnhaft ist. Die Ermittlungen dauern an.
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