Feststellung einer Alkoholfahrt durch einen Bürgerhinweis
Rehna (LK NWM)
Am 29.06.2024 gegen 17:45 Uhr wurde die Polizei durch einen
Bürgerhinweis auf ein auffällig fahrenden PKW Volkswagen auf der
Kreisstraße 9 bei Rehna aufmerksam. Die hinzugerufenen Beamten
kontrollierten den Fahrzeugführer kurze Zeit später am Röggeliner
See. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein Atemalkoholwert von 2,15
Promille festgestellt. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und
gegen den Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im
Verkehr gefertigt.
Björn Nebel
Polizeihauptkommissar
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