Kleinkind auf Laufrad wird bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Beim Rückwärtsfahren muss man sich laut Straßenverkehrsordnung so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Ein zwei Jahre alter Junge wurde am Samstagabend (29.06.), gegen 20:20 Uhr, bei einem Verkehrsunfall auf der Ubierstraße leicht verletzt. Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Eine 36 Jahre alte Frau aus Neuss war mit ihrem Wagen rückwärts gefahren, um auf einem der Stellplätze vor den Häusern einzuparken. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte sie dabei den Jungen auf seinem Laufrad übersehen.
Die Polizei rät: Seien Sie in Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten oder spielen, besonders vorsichtig. Rechnen Sie immer mit unvorhersehbarem Verhalten der Kleinen und stellen Sie sich darauf ein. Sie können als Erwachsener nicht darauf vertrauen, dass Kinder die Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen können.
Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat 1 übernommen.
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