BPOL NRW: Auf geht`s in den Sommerurlaub – Die Bundespolizei gibt Reisehinweise für Ihren Flug in den Urlaub
Bald ist es wieder soweit. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Tür und zahlreiche Familien planen ihre wohlverdiente Auszeit.
Für viele Reisende am Flughafen Düsseldorf stellen Check-in-Schalter oder die Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen eine Herausforderung dar. Die Bundespolizei gibt daher einige Hinweise, damit Ihre Reise von Beginn an stressfrei starten kann.
Vor Reiseantritt prüfen Sie bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderlichen Dokumente noch gültig sind. Jede Person benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Beachten Sie hierbei bitte, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Es ist gut möglich, dass es am Flughafen voll wird. Informieren Sie sich daher am besten schon vor Anreise über die derzeitige Situation, wie beispielsweise Eintreffempfehlungen und Öffnungszeiten der Check-in-Schalter. Die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Fluggesellschaften geben hier Auskunft.
Bitte begeben Sie sich unmittelbar nach dem Check-in zur Luftsicherheitskontrolle und halten Sie hier Ihr Ausweisdokument und Ihre Bordkarte bereit.
Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:
Bringen Sie bitte maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Geben Sie weiteres Gepäck zuvor beim Check-in Ihrer Fluggesellschaft auf. Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug auch wirklich benötigen. Weiterhin ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Behältnisse mit jeweils maximal 100ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt. Unter die Ausnahme fallen nachweispflichtige Medikamente oder Babynahrung. Nehmen Sie den Beutel mit den Flüssigkeiten und elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets aus dem Handgepäck und legen Sie diese in eine separate Gepäckwanne. Vor der Kontrolle mittels Sicherheitsscanner ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, setzen Ihre Kopfbedeckung ab und entleeren Sie Ihre Hosentaschen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter:
www.bundespolizei.de - Sicher auf Reisen - Mit dem Flugzeug
Für die Grenzkontrolle gilt:
Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle ist es darüber hinaus wichtig, dass
Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Weiterhin sollten sich keine weiteren Gegenstände in den Dokumenten befinden und keine Schutzhüllen verwendet werden.
Außerdem können seit Juli 2023 auch Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind (sogenannte Drittstaaten), die teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nutzen. Am Flughafen Düsseldorf absolvieren Sie so Ihre Ein- und Ausreisekontrolle effizient und selbstständig. Voraussetzungen dafür sind ein elektronischer Reisepass und ein deutscher Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (nur Ausreise) sowie ein Mindestalter von zwölf Jahren. Weitere Informationen finden Sie auf www.easypass.de.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
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