BPOL NRW: Mit Gartenwerkzeug im Hbf Dortmund – Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
Gestern Abend (2. Juli) kontrollierten Bundespolzisten einen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof. Dieser führte eine Spitzhacke mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 19:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 5 trafen diese auf einen 57-Jährigen, welcher eine Spitzhacke bei sich trug. Die Beamten sprachen den Deutschen an und stellten dessen Identität fest. Warum er das Gartengerät mit sich führte, verriet der Mann nicht.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Wittener mit 2,5 Promille stark alkoholisiert war. Die Uniformierten stellten den Gegenstand sicher. Die Einsatzkräfte verwarnten den Mann.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Dortmund erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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