BPOLI PW – GdpD POM: Urkundenfälschungen haben Folgen
Ein 31- jähriger georgischer Staatsangehöriger wurde gestern Nachmittag als Fahrer eines PKW mit deutscher Zulassung in Pomellen angehalten und kontrolliert.
Mit ihm im Fahrzeug befand sich ein weiterer 43- jähriger Georgier als Beifahrer. Der Kraftfahrer legte zur Kontrolle seinen gültigen biometrischen georgischen Reisepass, einen gültigen polnischen Aufenthaltstitel, einen georgischen Führerschein und deutsche Fahrzeugpapiere vor. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme der Dokumente wurde festgestellt, dass der georgische Führerschein eine Totalfälschung ist. Somit bestanden der Verdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Beifahrer legte zur Kontrolle eine georgische ID-Karte vor. Auf Nachfrage gab er an, dass sich sein Reisepass in der Reisetasche befindet.
Bei der Durchsuchung der Reisetasche wurden der gültige biometrische georgische Reisepass und ein Einhandmesser aufgefunden. Im Reisepass befand sich noch eine bulgarische ID-Karte. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme der bulgarischen ID-Karte konnten Fälschungsmerkmale festgestellt werden. Im Reisepass des Beifahrers wurde ein Stempel einer Abschiebung aufgefunden. Laut Stempellage erfolgte die letzte Einreise ins Schengen Gebiet bereits am 29.01.2024.
Der Mann wurde wegen des Versuches der unerlaubten Einreise und Urkundenfälschung angezeigt. Des Weiteren erhielt er eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige nach dem Waffengesetz. Der Kraftfahrer wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.
Für den Beifahrer ist die Abschiebung nach Georgien am 03.07.2024 über den Flughafen Berlin geplant.
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