Bundespolizeidirektion München: Fünf Strafbefehle in zwei Tagen / Rosenheimer Bundespolizei konfrontiert fünf Männer mit Justizschulden
Zwischen Montag und Dienstag (2. Juli) hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen fünf Männer mit ihren Justizschulden konfrontiert. Drei von ihnen konnten die jeweils vierstellige Geldstrafe bei einem Zwischenstopp in der Kontrollstelle an der A93 nahe Kiefersfelden zahlen. Den anderen beiden bleibt hingegen wohl nichts anders übrig, als ihre Haftstrafen im Gefängnis "abzusitzen".
Bei der Überprüfung der Personalien eines rumänischen Fahrzeuginsassen an der Inntalautobahn fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen den 55-Jährigen ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Demnach hatte er 5.500 Euro zu zahlen oder ersatzweise eine 110-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Da der Rumäne in der Lage war, die Forderung zu erfüllen, blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart.
Auch ein Georgier konnte die Fahrt fortsetzen, nachdem er seine Schulden beglichen hatte. Einem Strafbefehl des Amtsgerichts Dachau zufolge musste der 34-Jährige wegen eines zurückliegenden illegalen Aufenthalts in Deutschland 1.300 Euro zahlen. Wäre er hierzu nicht im Stande gewesen, hätte der Lkw-Fahrer angesichts der gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe seinem Beruf 65 Tage lang nicht nachkommen können.
Um 1.050 Euro musste ein Slowene seine Geldbörse "erleichtern", da er sonst einen 21-tägigen Haftaufenthalt hätte antreten müssen. Der 37-Jährige war vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. In der Grenzkontrollstelle nutzte der Fahrer eines Transporters die kontrollbedingt eingelegte Pause, um den geforderten Betrag zu entrichten.
Auch bei einem Griechen "schlug der Polizeicomputer Alarm". Die Überprüfung der Personalien des Pkw-Fahrers ergab, dass er von der Münchner Justiz gesucht wurde. Der 55-Jährige war der Gerichtskasse die wegen Betrugs angeordnete Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro schuldig geblieben. Mangels eigener finanzieller Möglichkeiten versuchte er, mit der Hilfe telefonisch verständigter Bekannter die geforderte Summe zu beschaffen. Die erhoffte Unterstützung blieb jedoch aus. Daher brachten die Rosenheimer Bundespolizisten den Mann in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee. Dort trat er die vom Amtsgericht München festgesetzte 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Nach dem Verbüßen der Haft dürfte seine finanzielle Lage jedoch prekär bleiben, da er sich gemäß Haftbefehl noch mit den fälligen Verfahrenskosten in Höhe von 5.200 Euro auseinandersetzen zu setzen hat.
Für die Dauer von fast sechs Wochen brachte die Bundespolizei einen polnischen Autofahrer in die Haftanstalt. Er war, wie sich bei der Grenzkontrolle herausstellte, in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro verurteilt worden. Für den Fall, dass er nicht zahlen kann, hatte das Amtsgericht in Bautzen ersatzweise die 40-tägige Freiheitsstrafe angeordnet.
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