BPOL NRW: 1.770 Euro Geldstrafe – Bundespolizei nimmt 37-Jährigen wegen Beleidigung fest
Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Nachmittag (4. Juli) einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Ermittlungen offenbarten, dass dieser bereits per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen 16:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Als sie einen 37-Jährigen kontrollierten, wies dieser sich mit einem Aufenthaltstitel aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum per Haftbefehl nach dem tunesischen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Recklinghausen verurteilte ihn im Mai 2024 rechtskräftig, wegen Beleidigung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 118 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Die Beamten konfrontierten den Tunesier mit dem Sachverhalt und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu.
Da der Wohnungslose die geforderte Summe in Höhe von 1.770 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, brachten die Bundespolizisten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
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