BPOLI MD: Lebensgefährliche Abkürzung: Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein und warnt eindringlich!
Am Donnerstag, den 4. Juli 2024 hatten gleich mehrere Personen einen Schutzengel der besonderen Art: Gegen 16:30 Uhr bemerkte ein
aufmerksamer Lokführer eines Regionalexpresses, bei seinem Betriebshalt am Haltepunkt Magdeburg Hasselbachplatz, wie mehrere Personen die lebensgefährliche Abkürzung über die Bahngleise nutzten. Dieser informierte sofort die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn in Leipzig und schilderte seine Wahrnehmung. Nachfolgende Züge wurden daraufhin unverzüglich informiert. Zum Glück! Ein bereits herannahender, sich circa 90 Meter vor Einfahrt des Haltepunktes befindlicher, Express musste bei einer Geschwindigkeit von 35 km/h eine Schnellbremsung einleiten. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Parallel verständigte Bundespolizisten stellten einen
17-jährigen Deutschen sowie eine 34-jährige, russische Staatsangehörige und einen 37-Jährigen mit selbiger Nationalität im Gleis fest. Es wurden die Personalien ermittelt und alle 3 eingehend belehrt. Der Jugendliche wurde anschließend einem informierten Erziehungsberechtigten übergeben. Die Bundespolizei hat
Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme bemerkten die Beamten, wie ein bulgarischer 43-Jähriger in ihrer Anwesenheit die unsichere Abkürzung wählte. Er erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Bahngleisen. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Das Betreten von Gleisanlagen, egal ob im Bahnhof oder auf der freien Strecke, ist verboten. Nur an zugelassenen Übergängen ist dies erlaubt. Abkürzungen zu nehmen, über die Gleise zu laufen oder das Klettern auf Züge oder Waggons
jeglicher Art ist lebensgefährlich. Keiner möchte eine Abkürzung mit seinem Leben bezahlen. Durch diesen Sachverhalt und die polizeilichen Maßnahmen erhielten drei Züge insgesamt eine Verspätung von 43 Minuten.
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