Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei Duisburg: Trio griff Obdachlose an – Folgemeldung: Haftbefehle wegen Mordes
Am Donnerstag (8. Februar, 18:00 Uhr) griffen drei Jugendliche (15, 16, 17) auf der Mühlenstraße in Moers zwei wohnungslose Männer (51, 58) an.
Wir berichteten: https://duisburg.polizei.nrw/240223duisburg
Am 16. Februar verstarb der 58-Jährige in einem Moerser Krankenhaus. Da im Rahmen der rechtsmedizinischen Vorbegutachtung zunächst nicht festgestellt werden konnte, dass die dem 58-jährigen Geschädigten im Rahmen des Angriffs beigebrachten Verletzungen todesursächlich waren, hatte das Amtsgericht Moers auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve - Zweigstelle Moers - seinerzeit nur gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Haupttäter, und zwar wegen des bestehenden Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, Haftbefehl erlassen.
Aufgrund des nunmehr vorliegenden abschließenden rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der dringende Verdacht, dass die im Rahmen des Angriffs verursachten Verletzungen für den Tod des 58-jährigen Opfers ursächlich waren. Im Hinblick auf dieses Untersuchungsergebnis wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve der gegen den 15-jährigen Beschuldigten bestehende Haftbefehl wegen des nunmehr bestehenden dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des 51-jährigen Geschädigten neu gefasst. Dieser Haftbefehl gegen den 15-Jährigen Beschuldigten wurde heute Vormittag verkündet.
Des Weiteren wurde durch das Amtsgericht Moers auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve auch gegen den 17-jährigen mutmaßlichen Mittäter wegen gemeinschaftlichen Mordes und wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Haftbefehl erlassen. Der 17-jährige Beschuldigte wurde zwischenzeitlich festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Gegen den 16-jährigen Beschuldigten, der die Tat gefilmt haben soll, besteht ein dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord und der gefährlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hat auch gegen ihn den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Aufgrund seines untergeordneten Gehilfenbeitrages hat das Amtsgericht Moers von dem Erlass des Haftbefehls mangels Haftgrundes abgesehen.
Es gilt in allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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Kleve - Zweigstelle Moers, StA'in van Hall (02841 99910-215).