Zwei Kinder auf E-Scooter von Auto erfasst

(mb) Auf der Langestraße ist am Samstagabend ein Auto mit einem E-Scooter kollidiert, mit dem zwei Kinder gefahren wurde. Ein Mädchen (11) erlitt Verletzungen. Gegen 18.35 Uhr fuhr ein 13-jähriger E-Scooter-Fahrer mit einer 11-jährigen Sozia durch eine Gasse vom Kirchplatz aus zur Langestraße. Ohne anzuhalten und auf den Verkehr zu achten, überquerte er die Langestraße auf dem Zebrastreifen. Hier wurde der E-Scooter von einem 25-jährigen Mazda-Fahrer erfasst, der in Richtung Thülecke fuhr. Er hatte den hinter der Hausecke auftauchenden Elektroroller erst im letzten Moment gesehen und konnte den Zusammenstoß durch ein Bremsmanöver nicht mehr vermeiden. Die beiden Kinder wurden vom Roller geschleudert und stürzten auf die Straße. Während der Junge unverletzt blieb, zog sich das Mädchen leichte Verletzungen zu. Sie wurde an ihre Eltern übergeben. Der Einsatz des Rettungsdienstes war nicht erforderlich. Auf den erwachsenen Besitzer des E-Scooters kommt jetzt ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt zu. Er hätte kein Kind mit seinem Roller fahren lassen dürfen. E-Scooter sind kein Spielzeug! E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden. Die Mitnahme von Personen ist verboten. Auf Fußgängerüberwegen müssen E-Scooter ebenso wie Fahrräder geschoben werden. Weitere Informationen rund um das Thema E-Scooter hat die Polizei im Internet eingestellt: https://polizei.nrw/e-scooter. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Paderborn - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 05251 306-1320 E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Paderborn Telefon: 05251 306-1222