BPOL NRW: Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr beim Springen von Bahnbrücken in Kanäle und Flüsse
Die Sommerferien haben begonnen und die Temperaturen steigen. Dabei sehnt sich so manche/r Daheimgebliebene/r nach einer Abkühlung im Wasser.
Leider gibt es im Ruhrgebiet immer wieder Personen, denen der Besuch im Freibad oder am Badesee zu langweilig ist, weshalb sie sich eine andere Möglichkeit suchen und von Eisenbahnbrücken springen, wie zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal.
Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Diese steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.
Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen entstehen.
Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge aufgrund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.
Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.
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