BPOL NRW: Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof – Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
Am gestrigen Nachmittag (9. Juli)überprüften Bundespolizisten einen jungen Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dieser führte eine Softair-Pistole mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 16:10 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei kontrollierten diese einen 21-Jährigen, welcher eine Waffe in seiner Hand hielt. Bei genauerer Betrachtung stellten die Einsatzkräfte fest, dass es eine Softair-Pistole war.
Es handelt sich hierbei um eine Waffe, welche auf den ersten Blick nicht von einer echt aussehenden Waffe unterschieden werden kann. Tatsächlich ist es eine Pistole, mit der es mittels Luftdruck möglich ist, kleine Plastikkügelchen zu verschießen.
Warum der Essener diese mit sich trug, verriet er den Beamten nicht. Die Einsatzkräfte stellten die Pistole sicher.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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