„Schockanruf“ – Seniorin um Bargeld betrogen – Hilden – 2407044
Am Mittwoch, 10. Juli 2024, wurde eine 87-jährige Seniorin aus Hilden Opfer eines Schockanrufs. Unbekannte Tatverdächtige betrogen sie um einen geringen vierstelligen Bargeldbetrag. Die Polizei ermittelt und möchte den Vorfall nutzen, um eindringlich vor den Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrügerinnen und Betrüger zu warnen.
Das war nach aktuellen Erkenntnissen geschehen:
Am Vormittag wurde die Seniorin von einer Frau angerufen, die vorgab, dass sich der Sohn der Hildenerin in Haft befinden würde. Die Unbekannte täuschte vor, dass er nur gegen die Zahlung einer Kaution entlassen werden könnte. Die Anruferin setzte die Seniorin so unter Druck, dass diese einem unbekannten Mann gegen 12 Uhr eine niedrige vierstellige Summe Bargeld an ihrer Haustür überreichte. Die Seniorin beschreibt den Geldabholer als schwarzhaarig, weitere Merkmale liegen der Polizei zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.
Die Polizei stellt klar:
Die Polizei wird Sie niemals am Telefon über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder Bargeld oder sonstige Wertgegenstände vermeintlich "sicher verwahren". Es werden auch keine sogenannten "Kautionszahlungen" von Polizei oder Staatsanwaltschaft gefordert oder angenommen, um Angehörige, die eine angeblich schwere Straftat begangen haben, vor einer sofortigen Inhaftierung zu bewahren. Wenn Sie so einen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf! Rufen Sie die echte Polizei in einem eigenständigen Telefonat von Ihrem Festnetztelefon unter der 110 an!
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
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