Bundespolizei Flughafen Hannover: Freund bewahrt vor Haft
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul wurde ein 51-jähriger festgestellt. Die Kontrolle seiner Personalien ergab einen noch offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Wegen einer Fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung war der Mann zu 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Da der Mann die Strafe nicht vollständig bezahlt hatte, stand nun statt dem Flug in die Türkei ein Gefängnisaufenthalt von 38 Tagen im Raum. Die 1.140 Euro konnte der Mann vor Ort nicht aufbringen, so dass der 51-jährige einen Freund telefonisch kontaktierte. Dieser konnte dann den noch fehlenden Betrag bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle einzahlen, so dass der Mann auf freiem Fuß belassen werden und er seine Heimreise antreten konnte.
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Detlef Zieling
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