Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Zentralstelle Staatsschutz - hat gegen den türkischen Staatsangehörigen S. Anklage zum Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben. Dem 58-jährigen Bremer wird vorgeworfen, sich im Zeitraum von Dezember 2018 bis zu seiner Festnahme am 16. Januar 2024 überwiegend in Bremen mitgliedschaftlich an der terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" ("Partiya Karkerên Kurdistan" - im Folgenden: PKK) beteiligt zu haben. Unter anderem soll S. im Mai 2019 versucht haben, ein weibliches Mitglied der Partei "Die Linke" dazu zu bewegen, ihre Kandidatur für die anstehende Landtagswahl in Bremen zugunsten eines anderen, von der PKK favorisierten Kandidaten zurückzuziehen. Darüber hinaus soll sich S. um die Durchführung der monatlichen und jährlichen "Spendenaktionen" der PKK in Bremen gekümmert haben. In diesem Zusammenhang soll er eigenverantwortlich die Höhe der Spenden, die Zahlungsmodalitäten und -termine festgelegt und Spendenquit-tungen ausgestellt haben. Zahlungsunwilligen Kontaktpersonen soll er mit dem Ausschluss aus der von der PKK kontrollierten kurdischen Gemeinschaft gedroht haben. Im Rahmen der im Jahr 2022 durchgeführten Spendenkampagne soll S. persönlich Bargeld in Höhe von insgesamt min-destens 3.800,- Euro entgegengenommen und persönlich Spendenquittungen in Höhe von insgesamt 2.900,- Euro ausgestellt haben. Auch nach der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen bei S. im Dezember 2022 soll er sein strafbares Verhalten fortgesetzt haben. Überdies soll sich S. um die Organisation von PKK-Veranstaltungen sowie um den Vertrieb von Veranstaltungstickets zur Finanzierung der Vereinigung gekümmert haben. Zwischen Januar und November 2022 soll er Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitschriften und Veranstaltungen in Höhe von ca. 5.000,- Euro an eine übergeordnete Stelle der PKK weitergeleitet haben. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 16. Januar 2024 in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Hamburg, 30. Mai 2024 Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699