BPOL NRW: Video von Streit bei Fahrscheinkontrolle gepostet – Bundespolizei leitet Strafverfahren ein
Die Verbreitung von Bildern oder Videos anderer Personen ohne deren Zustimmung oder Verfremdung in sozialen Medien kann Folgen für beide Seiten haben. Auf die unerlaubte Verbreitung solcher Bilder stehen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Am Freitagabend (12. Juli) entbrannte im RE 1 bei Düsseldorf eine verbale Auseinandersetzung bei einer Fahrscheinkontrolle zwischen einem Fahrgast und der Zugbegleiterin. Grund hierfür war ein nicht korrekter Fahrschein des zunehmend aggressiv auftretenden Fahrgastes. Ein bislang unbekannter Mann hat ein Video den Streitenden aufgenommen und dieses anschließend auf einer Social Media Plattform veröffentlicht.
Als die Zugbegleiterin das Video dort festgestellt hatte, erstattete sie am Samstag bei der Bundespolizei in Hamm eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.
Wer der Inhaber des Accounts ist, ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
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