BPOL NRW: Hörverlust nach körperlichem Angriff – Bundespolizei nimmt 25-Jährigen fest
In der Nacht zu Samstag (13. Juli) kam es in einem Schnellrestaurant am Hauptbahnhof Dortmund zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei schlug ein Tatverdächtiger mehrfach auf zwei Männer ein. Einer von ihnen erlitt dadurch eine Beeinträchtigung seines Hörvermögens. Bundespolizisten stellten den Aggressor und verhafteten ihn.
Gegen 2:45 Uhr wurde die Bundespolizei Dortmund über eine Schlägerei zwischen drei Männern in einem Schnellrestaurant am Bahnhof informiert. Zuvor kam es zwischen den 21-, 23- und 25-Jährigen zu einer verbalen Auseinandersetzung. Als diese eskalierte, schlug der Deutsche (25) mehrfach mit der geballten Faust auf die Dortmunder (21, 23) ein. Während die Beamten an der Örtlichkeit eintrafen, stellten sie den Aggressor, der gerade zu einem weiteren Schlag ausholte. Die Einsatzkräfte stoppten ihn und führten anschließend alle Beteiligten der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dortmund zu.
Nachdem die Polizisten den Tatverdächtigen mit dem Sachverhalt konfrontierten, lachte dieser, beleidigte die Geschädigten und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zur Feststellung seiner Identität wies der Dortmunder (25) sich mit seinem Personalausweis aus. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Gesuchten im Februar 2024 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro.
Unterdessen wurde eine Videoauswertung in dem Schnellrestaurant durchgeführt. Diese bestätigte die Angaben der Zeugen und der beiden Geschädigten.
In den Wachräumen klagte der 21-jährige Deutsche über Hörverlust, sodass durch die Uniformierten ein Rettungswagen angefordert wurde. Die Sanitäter brachten den Verletzten wenig später in ein zuständiges Krankenhaus. Nachher wurde dieser telefonisch kontaktiert und gab gegenüber den Einsatzkräften an, dass er eine Verletzung am linken Ohr habe und das Trommelfell gerissen sei. Zu diesem Zeitpunkt hatte der junge Mann auf dem linken Ohr kein Hörvermögen. Der 23-Jährige wurde bei dem Angriff nicht verletzt und wurde aus der Dienststelle entlassen.
Während der gesamten Maßnahmen beleidigte der Deutsche (25) die Beamten mehrfach und störte vehement den Wachbetrieb.
Da der 25-Jährige die geforderte Geldstrafe in Höhe von 300 (zzgl. Verfahrenskosten) nicht begleichen konnte, wurde er nach der Untersuchung durch einen Polizeiarzt, einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den aggressiven Mann ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung ein.
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