Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhaftet polizeibekannten Iraker / Fingerabdrücke decken Identität eines gesuchten Mannes auf

Die Bundespolizei hat am Samstag (13. Juni) in Rosenheim einen Iraker verhaftet, der sich nicht ausweisen konnte. Er hatte offenkundig seine Gründe, ohne die Preisgabe seiner Personalien mit dem Eurocity von Italien in die Bundesrepublik zu reisen. Mittlerweile befindet er sich in Bernau im Gefängnis. Dort wird er vorerst für die Dauer von 150 Tagen bleiben müssen. Um seine Identität festzustellen, beendeten die Bundespolizisten am Rosenheimer Bahnhof die Zugreise des irakischen Staatsangehörigen, der zwar über eine gültige Fahrkarte verfügte, aber keine Papiere mitführte. Die Beamten nahmen ihn zur örtlichen Dienststelle mit. Mithilfe seiner Fingerabdrücke deckten sie auf, um wen es sich bei dem Mann handelt. Der 31-Jährige ist durchaus polizeibekannt. Er war in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit Drogen- und Körperverletzungsdelikten in Nordrhein-Westfalen aufgefallen. Außerdem waren die Staatsanwaltschaften in Köln und in Siegen aufgrund laufender Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz am Aufenthaltsort des polizeibekannten Irakers interessiert. Da er mit seiner Zugfahrt nach Deutschland gegen ein zwischenzeitlich von der zuständigen Ausländerbehörde im Regierungsbezirk Detmold erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hat, wird er sich voraussichtlich auch noch wegen illegaler Einreise zu verantworten haben. Damit nicht genug: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Dortmund 2023 laut Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro festgesetzt. Das Amtsgericht Siegen hatte im selben Jahr einen weiteren Strafbefehl erlassen. Wegen Körperverletzung war auch noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu zahlen. Der irakische Staatsangehörige konnte mangels finanzieller Möglichkeiten seine Justizschulden nicht begleichen. Für diesen Fall hatten die Gerichte vorab ersatzweise Freiheitsstrafen von 130 beziehungsweise 20 Tagen angeordnet. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .