BPOL NRW: Zwei Festnahmen und über 7.500 Euro Geldstrafen eingezogen – Fahndungserfolg der Bundespolizei

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Oujda/Marokko wurde am gestrigen Montagvormittag (15.07.2024) eine Deutsche durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach der 41-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte im August des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen die im Mai 2023 Verurteilte erlassen. Doch die Frau konnte ihren Flug nach Marokko antreten, da sie die Geldstrafe in Höhe von 1.230 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 82 Tagen abwenden konnte. Am darauffolgenden Abend dann stellten die Bundespolizeibeamten einen Ukrainer fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Warschau/Polen befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 33-Jährige von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gleich zweifach per Haftbefehl gesucht wurde. Der erste wurde im November 2023 wegen Körperverletzung und der zweite im April dieses Jahres wegen zweifachen Betruges gegen den Verurteilten ausgestellt. Doch auch der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Geldstrafe in Gesamthöhe von 6.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 210 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.