Fahrbahnmarkierungen aufgebracht: Polizei kontrolliert Überholabstand – Hilden – 2407068
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Immer wieder kommt es auf den Straßen im Kreis Mettmann zu gefährlichen Situationen zwischen Auto-, Bus- und Lkw-Fahrerinnen und -fahrern sowie Radfahrenden - insbesondere dann, wenn es um das Thema "Überholen" geht. Dabei sind die Regeln klar: Wer innerorts jemanden auf dem Rad überholt, muss einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Außerorts müssen sogar zwei Meter eingehalten werden. Im Kreis Mettmann machen Polizei, der Kreis sowie die Kreisverkehrswacht mit ihrer gemeinsamen Kampagne "Bleib fair - halte Abstand" seit Jahren auf diese Regelung aufmerksam.
Problematisch war es in der Vergangenheit bislang jedoch häufig, entsprechende Verstöße polizeilich zu ahnden - das soll sich nun ändern:
In Hilden beteiligt sich die Kreispolizeibehörde Mettmann derzeit an einem landesweiten Pilotprojekt der Polizei NRW: An der viel befahrenen Gerresheimer Straße hat die Polizei Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, mit deren Hilfe sich genau messen lässt, ob Auto- oder Lkw-Fahrerinnen und -fahrer beim Überholen von Radfahrenden den innerörtlichen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
Kurz hinter dem evangelischen Schulzentrum sind seit Anfang Juli dazu jeweils zwei mal fünf weiße Markierungen auf die Fahrbahn aufgebracht worden: Fünf im Fahrradschutzstreifen und fünf auf der Straßenfahrbahn. Jeweils zwischen den beiden jeweils ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Strichen einer dieser Fünfergruppen befindet sich ein Abstand von exakt 1,50 Meter - also genau die Distanz, die Auto- oder Lkw-Fahrerinnen und -fahrer beim Überholen von Fahrradfahrerinnen oder Fahrradfahrern innerorts einhalten müssen.
Im Rahmen von gezielten Verkehrskontrollen werden Kräfte der Kreispolizeibehörde Mettmann nun mittels Fotokamera beweissicher dokumentieren, ob sich Auto-, Lkw- oder Motorradfahrerinnen und -fahrer an den Mindestabstand halten. Tun sie dies nicht, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.
Die erste Kontrolle dieser Art fand bereits Anfang des Monats statt: Am 5. Juli 2024 überwachten an besagter Stelle Expertinnen und Experten des Verkehrsdienstes im Zeitraum von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr den Verkehr. Hierbei ahndeten sie insgesamt fünf Verstöße wegen zu geringen Abstands beim Überholen. In den kommenden Wochen wird die Polizei weitere Kontrollen dieser Art durchführen.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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