Unfallflucht konnte durch aufmerksames Ehepaar geklärt werden
Gestern konnte eine Fahrerflucht durch ein aufmerksames Ehepaar aufgeklärt werden. Das Paar befand sich Zuhause in der Niederstraße in Waldniel, als es um 15:30 Uhr einen lauten Knall wahrnahm. Vor dem Haus befand sich ein Transporter, der sich von der Unfallstelle entfernte. Das Paar notierte geistesgegenwärtig das Kennzeichen und stellte dann einen Schaden an der Hauswand fest. Daraufhin kontaktierten sie die Polizei. Diese fuhr zur Anschrift des 60-jährigen Halters aus Niederkrüchten. Er gab an, dass er seinen Transporter verliehen hat und stellte den Kontakt zum Unfallfahrer her: Ein 30-jähriger Mann aus Waldniel. Der 30-Jährige gab an, dass er den Unfall bemerkt habe und eine Nachricht mit seinen Kontaktdaten in den Briefkasten gelegt habe.
Doch reicht das aus? Prinzipiell gilt: Wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen, müssen Sie versuchen, die Besitzerin oder den Besitzer zu kontaktieren. Gelingt Ihnen das nicht, sollten Sie besser die Polizei informieren. Andernfalls könnte eine Ermittlung wegen Fahrerflucht auf Sie zukommen. In diesem Fall wird der 30-Jährige genau damit rechnen müssen. Das Verkehrskommissariat ermittelt. /jk (572)
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