BPOL NRW: Mit Flasche attackiert – Bundespolizisten trennen Beteiligte
Am gestrigen Mittwochabend (17. Juli) griff ein Mann einen Anderen am Dortmunder Hauptbahnhof mit einer Glasflasche an. Ein weiterer wurde dabei verletzt.
Gegen 21:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, als sie auf eine körperliche Auseinandersetzung aufmerksam wurden. Diese ereignete sich zwischen drei Männern vor einem Schnellrestaurant. Die Beamten trennten diese unverzüglich und brachten den 21- und den 35-Jährigen zu Boden und fixierten diese. Anschließend führten die Uniformierten die Deutschen zur Identitätsfeststellung der Bundespolizeiwache zu.
Zeitgleich stellten weitere Einsatzkräfte einen 38-Jährigen sowie eine Zeugin (20) im Rahmen der Nahbereichsfahndung fest. Auch diese begleiteten die Beamten zur Dienststelle.
Befragungen ergaben, dass der 21-Jährige den Geschädigten (35) zunächst mit einer Bierflasche habe angreifen wollen. Der 38-Jährige habe dies verhindert, indem er sich schützend vor den Deutschen stellte. Der Angreifer habe dennoch mit der Flasche zu geschlagen und den syrischen Staatsbürger (38) am linken Ellenbogen getroffen. Dabei sei die Glasflasche zerbrochen. Anschließend habe der Dortmunder (21) sich entfernt und eine halbgefüllte Getränkeverpackung in Richtung des 35-Jährigen geworfen. Daraufhin habe dieser den 21-Jährigen in den Schwitzkasten genommen, bis die Bundespolizisten eintrafen und die beiden Dortmunder voneinander trennte.
Der Lüner (38) klagte über starke Schmerzen an seinem linken Arm. Die Beamten verständigten einen Rettungswagen, welcher den Verletzten zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus brachte.
Der Beschuldigte verweigerte jegliche Angaben und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Polizisten nahmen Fingerabdrücke und fertigten Lichtbilder von ihm. Währenddessen beleidigte und beschimpfte der 21-Jährige die Einsatzkräfte fortlaufend.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegen den 21-Jährigen ein. Der 35-Jährige muss sich ebenfalls wegen der begangenen Körperverletzung verantworten.
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