ERGÄNZUNGSMELDUNG zum Tötungsdelikt in Rostock: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Polizeipräsidiums Rostock
Der gestern vorläufig festgenommene Mitbewohner des Geschädigten wurde inzwischen aus dem Gewahrsam entlassen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen kann ihm die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, so dass kein Haftbefehl beantragt wurde.
Zwischenzeitlich wurde die Obduktion zur Feststellung der Todesursache durchgeführt und die Ermittlungen laufen mit Hochdruck weiter.
Für Presseanfragen ist weiterhin die Staatsanwaltschaft Rostock (0381-4564 240) zuständig.
Bezugsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5825257
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