(BC) Biberach – Betrunken mit dem Tandemfahrrad unterwegs / In Biberach endet am Donnerstag eine Trunkenheitsfahrt in einer Polizeikontrolle.
Kurz nach Mitternacht kontrollierte die Polizei in der Bahnhofsstraße einen 25-jährigen sowie 26-jährigen. Diese fuhren gemeinsam auf einem Tandemfahrrad. Da sie auffällig die Straße befuhren, wurde die Polizei auf sie aufmerksam und kontrollierte sie. Hierbei konnte festgestellt werden, dass diese deutlich zu viel intus hatten. Beide hatten um die zwei Promille. Die Polizei brachte sie in eine Klinik. Dort wurde ihnen Blut abgenommen. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und eine Meldung an die Führerscheinstelle.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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