Bundespolizeidirektion München: Kosovare für über 300 Tage ins Gefängnis / Gambier nach erneuter illegaler Einreise in Haft
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Wochenende (20./21. Juli) mehrere Männer gefasst, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden. Während einem von ihnen der Freiheitsentzug durch das Begleichen seiner Justizschulden erspart blieb, mussten die anderen beiden ins Gefängnis, einer sogar für über 300 Tage.
Am frühen Sonntagmorgen überprüften die Bundespolizisten an der A93 auf Höhe Kiefersfelden die Papiere eines Gambiers, der mit einem italienischen Reisebus unterwegs war. Wie sich zunächst herausstellte, hatte der 23-Jährige zwar eine italienische Aufenthaltserlaubnis, diese entfaltete jedoch nur für Italien, nicht aber für andere europäische Länder Wirkung. Demnach bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Mithilfe des Polizeicomputers zeigte sich zudem auf der Grundlage seiner Personalien, dass dies nicht sein erster Versuch war, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Bereits im Jahr 2020 musste er wegen einer unerlaubten Einreise einen Strafbefehl des Amtsgerichts Mannheim entgegennehmen. Die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro hatte er bislang nicht beglichen. Da er auch nach seiner Kontrolle an der Inntalautobahn nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise eine 50-tägige Haftstrafe antreten. Die Beamten zeigten ihn wegen der erneuten illegalen Einreise an und brachten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.
Dort hatten die Bundespolizisten am Samstag auch den 41-jährigen Insassen eines in Österreich zugelassenen Wagens eingeliefert - allerdings für einen deutlich längeren Zeitraum. Die Beamten fanden heraus, dass der kosovarische Staatsangehörige schon im Jahr 2009 vom Amtsgericht in München wegen eines Drogenverstoßes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war. Nachdem er einen Teil seiner Strafe verbüßt hatte, war er entlassen worden. Daraufhin hatte er die Rückkehr in seine Heimat anzutreten. Mit seiner erneuten Reise in die Bundesrepublik wurde - wie dem Mann klar gewesen sein dürfte - der Rest der Haftstrafe fällig. Von der Rosenheimer Bundespolizei-Dienststelle aus fuhren die Beamten den Kosovaren nach Bernau ins Gefängnis, wo er für 319 Tage bleiben muss.
Der Gefängnisaufenthalt blieb einem ukrainischen Pkw-Fahrer dank seiner finanziellen Möglichkeiten hingegen erspart. Gegen den 50-Jährigen, der sich bei der Grenzkontrolle an der A93 mit einer polnischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte, hatte das Amtsgericht in Emden im vergangenen Jahr wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit eine Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro beziehungsweise eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Die Bundespolizisten ermöglichten dem Ukrainer, einen nahegelegenen Geldautomaten aufzusuchen. Dem Mann gelang es, den geforderten Betrag und außerdem die rund 260 Euro Verfahrenskosten abzuheben. Nachdem er seine Justizschulden vollständig beglichen hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter
sowie unter .