Bundespolizeidirektion München: Falsche Dokumente und falsche Angaben bei der Visabeantragung/ Bundespolizei verweigert acht Migranten die Einreise
Am vergangenen Wochenende (19./20. Juli) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) in Fernreisebussen aus Italien zwei Migranten mit gefälschten Dokumenten ertappt. Eine afghanische Familie verfügte zwar über gültige Papiere, durfte aber trotzdem nicht nach Deutschland einreisen.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Samstagmorgen (20. Juli) in einem Fernreisebus aus Rom einen nigerianischen Staatsangehörigen. Der 43-Jährige legte den Beamten spanische Dokumente vor. Die Polizisten stellten bei der Überprüfung fest, dass es sich bei dem Ausweis und Reisepass um Fälschungen handelt.
Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an und belegten ihn mit einer dreijährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik. Die Beamten verweigerten dem Nigerianer schließlich die Einreise.
Bereits am Freitagmorgen (19. Juli) hatte eine Streife der Bundespolizei in einem Fernbus aus Rom einen Kameruner mit einem manipulierten Dokument ertappt. Der 47-Jährige, der in Hannover wohnt, hatte in seiner deutschen Fiktionsbescheinigung die Gültigkeit handschriftlich verlängert.
Die Beamten stellten das Dokument sicher und zeigten den Busreisenden wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an. Der Kameruner ist als geduldeter Ausländer in Deutschland registriert und kam später auf freien Fuß. Er muss sich nun bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde melden.
Im selben Bus befand sich auch eine sechsköpfige afghanische Familie. Der 38-jährige Familienvater, der sich angeblich seit mehreren Jahren in Italien aufhielt, wies sich mit seinem afghanischen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel aus.
Seine mitreisende 29-jährige Frau und die vier Kinder im Alter zwischen zwei und zehn Jahren verfügten über afghanische Reisepässe und italienische Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt aus familiären Gründen.
Gegenüber den Beamten machten die Erwachsenen hinsichtlich ihres Reiseziels und -zwecks unglaubwürdige und teilweise widersprüchliche Angaben.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass die Afghanin bei der Visabeantragung falsche Angaben gemacht hatte. Die Familie hatte von vornherein einen Daueraufenthalt in Deutschland angestrebt.
Der Familienvater, der als Organisator der Reise fungierte, erhielt eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern. Da er mit der Begehung von Straftaten sein Reiserecht verwirkt hatte, muss er sich außerdem wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Auch die Frau wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise und zusätzlich wegen Visaerschleichung angezeigt. Nach Abschluss der Maßnahmen wiesen die Beamten die Familie nach Österreich zurück.
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