BPOLI MD: Mann ohne erforderlichen Fahrschein wird nach richterlicher Entscheidung in Abschiebehaft genommen
Am Mittwoch, den 24. Juli 2024 erhielt die Bundespolizei gegen sieben Uhr am Morgen fernmündlich die Meldung durch die Notfallleitstelle der Bahn, dass es in einem Regionalexpress von Berlin nach Dessau Hauptbahnhof zu einer Leistungserschleichung kam. Eine Streife des Bundespolizeireviers begab sich auf Bahnsteig sieben des Hauptbahnhofes Dessau, um den Sachverhalt aufzuklären. Vor Ort gab die Zugbegleiterin des Zuges an, dass der Tatverdächtige bei der Fahrscheinkontrolle keinen für die Fahrt erforderlichen Fahrschein vorweisen und sich nicht identifizieren konnte. Da der Mann keine Ausweisdokumente bei sich führte, die seine Identität zweifelsfrei bestätigten, nahmen ihn die Einsatzkräfte mit zur Dienststelle. Eine Überprüfung mittels eines Fingerabdruckscanners bestätigte die Identität des 37-Jährigen. Aufgrund der fehlenden Ausweisdokumente bestand der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts. Eine fernmündliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde in Gießen ergab, dass der Marokkaner abgeschoben und bis zu einer richterlichen Entscheidung festgehalten werden soll. Bei der Vorführung beim Amtsgericht Dessau-Roßlau erließ der Haftrichter den Abschiebehaftbefehl bis zum 11. August 2024. Zuständigkeitshalber übergaben die Bundespolizisten den Festgenommen nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen an die Landespolizei, welche ihn am selbigen Tag in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbrachten. Weiterhin erhält er eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
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