Geschwindigkeitskontrolle hat Strafverfahren zur Folge
Nach einer gestrigen Geschwindigkeitskontrolle der Polizei muss sich nun ein 41-jähriger Autofahrer in einem Strafverfahren verantworten. Der Schweriner fiel den Beamten aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Pampower Straße (Wüstmark) auf. Der 41-Jährige sei gegen 11:00 Uhr mit 108km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs gewesen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle begründete sich der Verdacht, dass der deutsche Schweriner ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gefahren sei. Es folgte die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und eine Blutprobenentnahme. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall werden im Kriminalkommissariat Schwerin geführt.
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