BPOL NRW: Bundespolizei ermittelt nach Gleisüberschreitung im Kölner Hauptbahnhof
Am 27. Juli kam es im Kölner Hauptbahnhof erneut zu einer Gleisüberschreitung. Der 18-Jährige hatte Glück im Unglück: Eine einfahrende S-Bahn konnte noch rechtzeitig eine Schnellbremsung einleiten und eine Kollision mit dem Deutschen verhindern.
Es gilt: Das Überqueren von Gleisen ist immer lebensgefährlich! Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen!
Der 18-Jährige überquerte um 03:07 Uhr verbotswidrig die Gleise von Bahnsteig 1 zu Bahnsteig 2. Der Triebfahrzeugführer einer einfahrenden S-Bahn bemerkte den Gleisläufer, löste einen Achtungspfiff aus und leitete eine Schnellbremsung ein. Zu einer Kollision kam es nicht - der Deutsche wich kurz vor Ankunft des Zuges zurück und verhinderte hiermit eine Kollision mit dem Zug. Mitarbeiter der Deutschen Bahn, welche sich zu diesem Zeitpunkt auf Bahnsteig 2 befanden, stellten die Person und übergaben sie an die Beamten. Diese führten den Remscheider der Dienstelle zu, stellten seine Identität fest und leiteten ein Strafverfahren wegen einem "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" gegen den Gleisläufer ein. Dieser konnte im Anschluss das Bundespolizeirevier wieder verlassen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefahren im Gleisbereich hin:
- Das Betreten oder der Aufenthalt im Gleisbereich ist
lebensgefährlich und verboten! - Züge näher sich schnell und beinahe
lautlos und werden oft erst sehr spät wahrgenommen!Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de.
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Paula Moll
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