BPOLD S: Bilanz zu den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen anlässlich der UEFA EURO 2024
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat hatte die Bundespolizei aus Anlass der UEFA EURO 2024 Grenzkontrollen an allen land-, luft-, und seeseitigen Schengenbinnengrenzen vorübergehend wiedereingeführt.
In der räumlichen Zuständigkeit der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welche das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, betraf dies neben den luftseitigen Schengenbinnengrenzen, die Landgrenze zu Frankreich. Die Anordnung zielte insbesondere auf das Erkennen und Verhindern der Einreise von gewaltbereiten Fußballstörern ab. Sie unterstützte auch die Grenzfahndung nach Extremisten und Gefährdern.
An der Landgrenze zur Schweiz wurden die bereits seit dem 16. Oktober 2023 bestehenden Binnengrenzkontrollen über den Zeitraum der UEFA EURO 2024 bis zum 15. Dezember 2024 verlängert.
Im Zeitraum vom 7. Juni bis 19. Juli 2024 kontrollierte die Bundespolizei in Baden-Württemberg aus Anlass des Grenzübertritts über die Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich insgesamt rund 68.700 Personen. Diese Gesamtzahl gliedert sich wie folgt auf:
- Schweizer Landgrenze: rund 42.300 Personen
- Französische Landgrenze: rund 26.400 PersonenIm Zusammenhang mit diesen Personenkontrollen wurden folgende Feststellungen getroffen:
- 113 vollstreckte offene Haftbefehle (Landgrenze Schweiz: 63 /
Landgrenze Frankreich: 50)
- 1.567 festgestellte unerlaubte Einreisen (Landgrenze Schweiz:
1.006 / Landgrenze Frankreich: 561)
- 1.579 vollzogene Zurückweisungen (Landgrenze Schweiz: 1.262 /
Landgrenze Frankreich: 317)
- 26 vorläufig festgenommene Schleuser (Landgrenze Schweiz: 18 /
Landgrenze Frankreich: 8).Rückfragen bitte an:
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