Holdorf und Neuenkirchen-Vörden – Ergebnisse Abfahrtkontrollen „Reggae-Jam“-Festival

Am vergangenen Wochenende, vom 26. Juli bis 28. Juli 2024, fand das sog. Reggae Jam Festivals in Bersenbrück statt. Durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta sowie weiterer polizeilicher Einsatzkräfte aus dem Bereich der Polizeidirektion Oldenburg wurden in der Zeit vom 26. Juli 2024 bis zum 29. Juli 2024 Kontrollen im Bereich Holdorf und Neuenkirchen-Vörden durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Bekämpfung von "Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr" unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe "Junge Fahrer*innen". Vornehmlich am Montag, 29. Juli 2024, wurden wurde durch die Polizei der Abreiseverkehr in den Fokus der Kontrollen genommen. Neben einigen allgemeinen verkehrsrechtlichen Verstößen wurden insgesamt 21 Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Kontrollen ergaben, dass in den meisten Fällen vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert wurde. Bei zwei Verkehrsteilnehmern verlief der Vortest zusätzlich positiv hinsichtlich anderer verbotener Substanzen. Darüber hinaus wurde eine Fahrzeugführerin festgestellt, die zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle unter Alkoholbeeinflussung stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,54 Promille. Erwähnt sei an dieser Stelle ein 21-jähriger Pkw-Fahrer aus Stegen, der trotz vorangegangener Untersagung der Weiterfahrt und zuvor durchgeführter Blutentnahme erneut sein Fahrzeug in Betrieb nahm. Da ein erneuter Drogenvortest positiv hinsichtlich THC verlief, wurde eine zweite Blutentnahme durchgeführt. Auch wenn mit der Teil-Legalisierung für Cannabis einige Lockerungen einhergehen, bleibt eines hingegen unverändert: Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und bleibt verboten. Cannabis hat gerade wegen seiner Wirkung keinen Platz am Steuer. Es ergeben sich erhebliche Gefahren, wenn Fahrzeugführende trotz einer Beeinflussung von Cannabis aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass Cannabiskonsum die Leistungsfähigkeit des Gehirns beeinträchtigt. Er kann zu Müdigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, Verlängerung der Reaktionszeit sowie zur Minderung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit führen. Aus diesen Gründen stellt der Konsum von Cannabis vor Fahrtantritt eine Beeinträchtigung dar, die eine sichere und vorausschauende Fahrweise und somit eine verlässliche Verkehrsteilnahme ausschließt. Selbst ein geringer Rauschmittelkonsum beeinflusst das Reaktions- und Konzentrationsvermögen und steigert die Unfallgefahr. Dieses erhöhte Risiko stellt nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende dar. Daher gilt weiterhin: Dein High gehört nicht auf die Straße. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Pressestelle PKin Julia Göken Telefon: 04471/1860-204 E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb urgvechta-33.html