Ostholstein – Scharbeutz/Fehmarn / Zwei Polizistinnen durch Tritte im Einsatz verletzt
Am Mittwochabend (31.07.24) und am frühen Donnerstagmorgen (01.08.24) kam es zu Polizeieinsätzen in Scharbeutz und auf Fehmarn, bei denen zwei Beamtinnen durch gezielte Tritte ins Gesicht verletzt wurden. Die Einsatzkräfte mussten im Anschluss ärztlich versorgt werden und sind aktuell nicht mehr dienstfähig.
Mittwochabend, gegen 20:30 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung zu einer augenscheinlich verwirrten Person auf einem Wohnmobilstellplatz in Scharbeutz entsandt. Die Beamten stellten eine 33 Jahre alte Frau fest, die aufgrund ihres Zustands und des Alkoholisierungsgrades in Gewahrsam genommen werden musste.
Während des Transports zum Polizeigewahrsam gelang es der Frau, einer Polizeibeamtin, die ihr im Fahrgastraum gegenübersaß, ins Gesicht zu treten. Unmittelbar darauf und unter Hinzuziehung weiterer Polizeikräfte, leistete die Frau Widerstand. Zusätzlich bedrohte und beleidigte sie die eingesetzten Beamten. Die beteiligte Polizistin erlitt durch die Tritte schwere Gesichtsverletzungen, musste in einem Krankenhaus ärztlich versorgt werden und ist aktuell nicht mehr dienstfähig.
Wenige Stunden später, am frühen Donnerstagmorgen, gegen 03:00 Uhr, kam es zu einem Familienstreit auf einem Campingplatz auf Fehmarn. Da der Disput nicht eigenständig beigelegt werden konnte, verständigte man die Polizei. Die vor Ort eingesetzten Beamten trennten zunächst die am Streit beteiligten Personen, eine Frau und ihre 15 Jahre alte Tochter. Während des Einsatzes erhöhte sich das Aggressionspotential des jugendlichen Mädchens und sie versuchte körperlich auf die Streifenbeamten einzuwirken. Dabei trat die 15-Jährige mit beiden Füßen einer Polizistin gegen ihren Kopf. Trotz des renitenten Verhaltens gelang es den Einsatzkräften, die Lage zu beruhigen und den Streit mit der Mutter beizulegen.
Nach dem Einsatz verspürte die attackierte Polizistin Schmerzen im Hals- und Nackenbereich und wurde in einem Krankenhaus vorstellig. Aktuell ist auch sie infolge der Tritte nicht dienstfähig.
Die beiden tatverdächtigen Frauen werden sich nun in einem Strafverfahren, u.a. wegen des Anfangsverdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, verantworten müssen.
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