Kontrolle des Ferienreiseverkehrs auf der A 1 – Verkehrsdienst ahndet Verstöße

Polizisten des Verkehrsdienstes Autobahnpolizei haben am Samstag (27.07.2024) den Ferienreiseverkehr auf der Autobahn 1 kontrolliert. Neben fünf Ablenkungsverstößen und einem Verstoß gegen die Ladungssicherung wurden auch 20 Verstöße gegen die Ferienreiseverordnung festgestellt. Die Ferienreiseverordnung sieht ein Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr vor. Die Verordnung gilt nur auf bestimmten Strecken, unter anderem jedoch auf der Autobahn 1. Sie soll vor allem den Ferienreiseverkehr erleichtern und Staus vermeiden. Verkehrsunfälle aufgrund von stockendem Verkehr sowie am Stauende haben häufig schwerwiegende Folgen. Damit alle Reisenden sicher an ihr Urlaubsziel gelangen, mahnt die Polizei, den Fokus auf den Verkehr zu richten. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko. Keine Nachricht und kein Anruf sind so wichtig, dass man dafür das eigene und das Leben Anderer gefährdet. Auch herumfliegende Gepäckstücke können zu schweren Verletzungen führen. Die Sicherung der Ladung ist auch auf dem Weg in den Urlaub und zurück Pflicht. Die Polizei sensibilisiert darüber hinaus alle Lkw-Fahrende, sich vor Fahrtantritt darüber zu informieren, ob sie die Strecke befahren dürfen. Um den Verkehrsfluss zu fördern und um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, wird die Polizei auch an den kommenden Samstagen den Ferienreiseverkehr kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Pressestelle Anna Tastowe Telefon: 0251/ 275- 1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de