BPOL NRW: Treppe hinunter getreten – Bundespolizei stellt Tatverdächtigen und sichert Einhandmesser
Gestern Mittag (1. August) wurde ein Mann am Dortmunder Hauptbahnhof einen Treppenabgang herunter getreten. Ein Zeuge, der auf die Situation aufmerksam wurde, informierte die Bundespolizei. Diese stellte den Aggressor. Eine Durchsuchung offenbarte zudem, dass er einen gefährlichen Gegenstand mit sich führte.
Gegen 11:30 Uhr setzte ein Zeuge die Bundespolizei Dortmund über eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsvorplatz in Kenntnis. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf die Beteiligten des Geschehens. Nur wenige Minuten zuvor befand sich der 42-Jährige auf dem Treppenabgang am Bahnhofsvorplatz, als der 48-jährige Dortmunder ihm sich von hinten näherte und ihm mehrfach in den Rücken trat, bis der Deutsche (42) schließlich die Treppe herunterfiel. Dabei soll der Aggressor ihn immer wieder angeschrien und aufgefordert haben, ihm sein Geld zu geben, welches er ihm schulde. Der Wohnungslose erlitt bei dem Angriff Schmerzen im Rücken und am Kopf, verzichtete jedoch auf eine medizinische Versorgung.
Zur Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen, führten die Bundespolizisten den Tatverdächtigen der Dienststelle am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Bei einer Durchsuchung stellte die Beamten ein Einhandmesser in der Tasche des Deutschen fest.
Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Als der Dortmunder mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, gab er die Tat zu und äußerte, dass ihm der Geschädigte Geld schulde und er dieses habe eintreiben wollen. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ermittlungen ergaben, dass der 48-Jährige bereits in der Vergangenheit wegen verschiedener Straftaten polizeilich in Erscheinung trat.
Die Bundespolizisten erteilten dem Mann (48) einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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