Alkoholisiert verunfallt und anschließend geflüchtet – Polizei ermittelt 18-jährigen Fahrer – Ratingen – 2408008
In der Nacht auf Donnerstag, 1. August 2024, verunfallte ein 18-jähriger Ratinger mit einem Chevrolet in Ratingen-Tiefenbroich. Der junge Fahrer floh gemeinsam mit drei weiteren Insassinnen zunächst von der Örtlichkeit, konnte jedoch von den Einsatzkräften an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den alkoholisierten Fahrer ein und stellte seinen Führerschein sicher.
Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Gegen 1:15 Uhr alarmierten aufmerksame Anwohner der Straße Am Söttgen die Polizei, nachdem sie durch einen lauten Knall aus dem Schlaf gerissen worden waren. Sie sahen einen stark beschädigten Chevrolet Matiz, welcher sich in Richtung Marienstraße entfernte. Der Fahrer des Chevrolets war zuvor mit einem im Einmündungsbereich der Straße "Zur Heide" abgestellten Wohnmobil kollidiert.
Der Halter des beschädigten Wohnmobils, welcher ebenfalls durch den Knall geweckt worden war und das flüchtige Unfallfahrzeug fußläufig verfolgt hatte, informierte die Einsatzkräfte, dass er den Chevrolet verlassen auf der Agnesstraße aufgefunden habe. Die Beamtinnen und Beamten trafen in der Nähe des Abstellortes auf zwei 16-jährige Insassinnen und brachten sie zur Polizeiwache Ratingen, wo sie in die Obhut der Erziehungsberechtigen übergeben wurden.
Der Chevrolet wies so starke Beschädigungen im Frontbereich auf, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste.
Im Rahmen erster Ermittlungen konnte der flüchtige Fahrer des Chevrolets an der Halteranschrift angetroffen werden. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 0,5 Promille positiv. Der 18-Jährige wurde zur weiteren Beweisführung zur Polizeiwache Ratingen gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde.
Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahranfänger ein und stellten zudem seinen Führerschein sicher. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 2.500 Euro geschätzt.
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