BPOLI MD: 33-Jähriger kann Geldstrafe nicht bezahlen: 51 Tage Haft
Am Sonntagmorgen, den 4. August 2024 kontrollierten Bundespolizisten gegen 07:25 Uhr einen 33-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im In-formationssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen ihn ein Voll-streckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) vorlag. We-gen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung war der Deutsche im Oktober 2021 vom Amtsgericht Halle (Saale) zu 1600 Euro Geldstrafe beziehungsweise 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er bisher nur 580 Euro beglichen und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im Juli dieses Jahres der Haftbefehl über 51 Tage Restfreiheitsstrafe. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Gesuchten fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Auch seine kontaktierten Eltern konnten den strafabwen-denden Betrag von 1020 Euro spontan nicht aufbringen. Infolgedessen wurde der 33-Jährige in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt ge-bracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den Auf-griff und den Vollzug der Maßnahme informiert.
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