Zwischenergebnis der Kollegen der Besonderen Verkehrsüberwachung zum Auftakt der Verkehrskontrollen zum Thema Handynutzung und Geschwindigkeit

Die Kollegen der Besonderen Verkehrsüberwachung Anklam haben zum Auftakt der themenorientierten Verkehrskontrollen zum Thema Handy und Geschwindigkeit sowohl am Donnerstag (01.08.2024) als auch am Samstag (03.08.2024) Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 260 Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie drei Handyverstöße festgestellt. Am Donnerstag wurden die Messungen auf der B 109 zwischen den Abzweigen Kemnitz und Hanshagen durchgeführt. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw 80 km/h und für Fahrzeuge über 7,5 t 60 km/h. Von 2073 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 109 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 25 Bußgelder, davon sechs bei Fahrzeugen über 7,5 t (außerorts ab 16 km/h Überschreitung) und 84 Verwarngelder, davon 34 bei Fahrzeugen über 7,5 t (außerorts bis 15 km/h Überschreitung). Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 116 km/h und somit nach Abzug der Toleranz bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h. In diesem Fall drohen dem Fahrer nun 1 Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 200 Euro. Darüber hinaus wurden drei Fahrer am Handy festgestellt, zwei davon führten ein Fahrzeug über 7,5 t. Das Verwenden eines Handys beim Führen eines Kraftfahrzeugs wird mit einem Punkt sowie 100 Euro Bußgeld geahndet. Am Samstag fanden die Geschwindigkeitsmessungen innerorts auf der L 263 in Groß Polzin zwischen Ziethen und Gützkow statt. An der dortigen Messstelle befindet sich zudem in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen "Kinder", welches darauf hinweist, dass sich eine Gefahrensituation von beiden Seiten durch plötzlich auf die Fahrbahn laufende Kinder ereignen kann. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Von 1579 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 151 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind vier Fahrverbote, 28 Bußgelder (innerorts ab 16 km/h Überschreitung) und 123 Verwarngelder (innerorts bis 15 km/h Überschreitung). Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 111 km/h und somit nach Abzug der Toleranz bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 57 km/h. In diesem Fall drohen der Fahrerin nun 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von 560 Euro. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Cindy Trehkopf Telefon: 03971 251 3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: